FAQ: Hausnotruf

Wie kann ich einen Notruf auslösen?

Per Handsender am Arm oder der Kette wird der Notruf ausgelöst (die rote Lampe am Handsender muss leuchten). Ein Auslösen des Notrufs ist auch über die große rote Taste am Gerät möglich.

Das Notrufgerät stellt die Verbindung zur Hausnotrufzentrale binnen ca. 30 Sekunden her.

Die Hausnotrufzentrale meldet sich und fragt nach dem Hilfebedarf, wenn der Mitarbeiter ausgesprochen hat, können Sie einfach frei im Raum antworten.

Was ist der Unterschied zwischen dem Basispaket und dem Basispaket PLUS (Komfortpaket)?

Basispaket:
Beim Basispaket ist die Hausnotrufzentrale der Vermittler zwischen Ihnen und Kontaktpersonen wie z. B. Nachbarn oder Angehörigen. Wenn keine Kontaktpersonen erreichbar sind oder die Situation es ohnehin erfordert, ruft die Hausnotrufzentrale die 112 (Rettungsdienst / Feuerwehr).

Basispaket PLUS (Komfortpaket):
Beim Komfortpaket steht Ihnen der Bereitschaftsdienst des Hausnotrufes zur Verfügung.

Informationen zum Handsender:

Der Handsender ist geschützt gegen Spritzwasser und kurzweiliges Untertauchen (30 Minuten / 1 m Tiefe).

Informationen zum Hausnotrufgerät:

Die Sprachverbindung erfolgt über das integrierte Mikrofon im Notrufgerät; Sprechen und Hören funktioniert nicht gleichzeitig, sondern wechselseitig (es muss gewartet werden, bis die Hausnotrufzentrale ausgesprochen hat, erst dann können Sie sprechen).

Wie ist das Vorgehen bei akuten Notfallsituationen?

Bei Notrufen, bei denen eine akute Notfallsituation gemeldet wurde oder der Verdacht auf einen akuten Notfall besteht, wird von der Hausnotrufzentrale die 112 (Rettungswagen / Feuerwehr) informiert.

Bei akuten Notfallsituationen geht es mitunter um Minuten. Daher besteht die Möglichkeit, dass die Hausnotrufzentrale z. B. Nachbarn mit Schlüssel im Vorfeld informiert, sodass diese die Tür für den Rettungsdienst öffnen. Sollte dies nicht möglich sein, wird in akuten Notfallsituationen ggf. die Haus-/Wohnungstür von der Feuerwehr gewaltsam geöffnet.

Werden bei einem Vor-Ort-Einsatz auch pflegerische Tätigkeiten übernommen? Werden diese extra berechnet?

Ja, pflegerische Tätigkeiten werden übernommen. Kosten werden entsprechend aktueller Pflegekassensätzen abgerechnet.

Welche Leistungen erbringt der Bereitschaftsdienst des AWO-Hausnotrufes?

Der Bereitschaftsdienst kann nur einfache Hilfeleistungen erbringen. Einfache Hilfeleistungen sind z. B. Aufstehhilfe bei einem Sturz ohne Verletzung, bei denen Sie alleine nicht wieder auf die Beine kommen. Pflegerische Hilfeleistungen z. B. Transfer oder Inkontinenzversorgung können durch die Hausnotruf-Bereitschaft nicht übernommen werden. Allerdings informieren wir den zuständigen Pflegedienst oder die mit der Pflege betrauten Personen.

Wenn der Bereitschaftsdienst vor Ort Verletzungen feststellt oder mit Ihnen zusammen entscheidet, dass ein Krankenwagen notwendig ist, wartet der Mitarbeiter bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei Ihnen. Der Bereitschaftsdienst kann Erste-Hilfe leisten.

Vom Hausnotruf-Bereitschaftsdienst kommt nur eine Person. Sollten mehrere Personen erforderlich sein, fallen ggf. zusätzliche Kosten z. B. für einen Krankentransport an.

Kann der Hausnotruf auch außerhalb der Wohnung geortet werden und somit Hilfe benachrichtigt werden z. B. im Hausflur oder Aufenthaltsraum der Wohnanlage?

Eine GPS-Ortung ist nur mit Mobilrufgeräten möglich, die derzeit nicht angeboten werden wegen Unzuverlässigkeit der Geräte. Das Auslösen eines Hausnotrufes ist auch außerhalb der Wohnung möglich, in dem Fall aber in der Regel ohne Sprechkontakt, da der Kunde durch die verschlossenen Türen meist nicht sprechen/verstehen kann.

Funktioniert das Gerät auch bei einer Störung der Stromversorgung?

Bei Störungen mit der Stromversorgung (Stromausfall) oder Telefonleitung gibt das Gerät automatische akustische Sprachansagen von sich. Diese Ansagen dienen dazu, den Nutzer aufmerksam zu machen, dass eine Störung vorliegt. Das Gerät meldet alle 5 Minuten „Warnung, die Stromversorgung ist unterbrochen“ und blinkt.

Akustische Meldung einer Störung der Telefonverbindung: Das Notrufgerät meldet alle 30 Sekunden „Warnung, die Telefonverbindung ist unterbrochen.“ Die akustischen Meldungen können durch die grüne Taste am Hausnotrufgerät unterdrückt werden.

Informationen zum Notstrom-Akku:

Das Gerät hat einen integrierten Akku, der im Falle eines Stromausfalles mehr als 24 Stunden die Stromversorgung des Gerätes sicherstellt.

ACHTUNG: Bei digitalen Telefonanschlüssen mit Router ist die Telefonverbindung bei Stromausfall nicht funktionsfähig, sodass in solchen Fällen das Notrufgerät keine Verbindung herstellen kann.

Wie wird der Hausnotruf finanziell abgerechnet?

Die Abrechnung findet monatlich rückwirkend statt. Wird das Hausnotrufsystem z. B. am 10. Februar angeschlossen, erfolgt die Abrechnung am Anfang des Folgemonats. Bei diesem Beispiel: Anfang März.

Die Zahlung ist per Überweisung oder SEPA-Lastschrift möglich. Sie erhalten einmalig eine erste Übersichts-Rechnung, danach wird der Betrag ohne Zusendung einer Rechnung monatlich abgebucht. Wünschen Sie monatlich eine Rechnung, dann informieren Sie uns bitte.

Liegt ein Pflegegrad vor oder erhalten Sie Grundsicherung, stellen wir für Sie einen Kostenübernahmeantrag bei dem jeweiligen Kostenträger. Die Bearbeitung der Anträge beim Kostenträger kann einige Wochen dauern. Werden die Anträge rückwirkend bewilligt, erhalten Sie eine Kostenerstattung.

Wie hoch sind die Kosten für einen Einsatz (beim Basispaket oder beim Basispaket PLUS (Komfortpaket), wenn mehr als 3 Einsätze notwendig sind)?

Hier werden die Kosten der Pflegekassensätze angewendet (inkl. Nacht- & Wochenendzuschlägen).

Wie verhält es sich bei Ehepaaren oder zusammen wohnenden Personen: 1 Anschluss mit 2 Geräten?

Hier wird in der Regel ein zweiter Handsender für 5 Euro zusätzlich angemeldet.

Wie hoch sind die Anschlussgebühren?

Es gibt keine Anschlussgebühren.

Wann kommt die nächste Preiserhöhung?

Die Grundpreise entsprechen dem Satz der Krankenkasse und folgen deren Vorgaben.