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Beratungseinsätze gemäß § 37.3 Beratungseinsätze gemäß § 37.3

Wenn die Pflege und Betreuung einer Person durch Angehörige oder Freunde selbst sichergestellt wird und Sie dafür Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen, sind Sie dazu verpflichtet, einen regelmäßigen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Die AWO Hamburg ist eine solche zugelassene Einrichtung und führt die Beratungeinsätze gerne mit Ihnen durch.

Ausführliche Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Gerne können Sie uns auch direkt unter 040-197679 anrufen.

 

Gut zu wissen

Die Beratungseinsätze finden immer bei Ihnen zu Hause statt.

Die Dauer beträgt ca. 30-45 Minuten. Wie oft ein Beratungseinsatz durchgeführt werden muss, ist abhängig davon, um welchen Pflegegrad es geht.

PG1 ➜ halbjährig möglich
PG2 und PG3 ➜ 1 x halbjährig
PG4 und PG5 ➜ 1 x vierteljährig

Ab dem zweiten Termin ist ein Wechsel in die Online-Beratung möglich,
wobei jeder zweite Besuch wieder persönlich verpflichtend ist.

Unsere Beratungsbesuche sind für Sie kostenfrei.
Die Kosten dafür übernimmt Ihre Pflegeversicherung.

 

Aufgepasst

Um die Pflegeberatung müssen Sie sich selbst innerhalb eines bestimmten Zeitraums kümmern, die Pflegekasse weist nicht aktiv daraufhin. Falls Sie keinen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder sogar ganz zu streichen.