Die neue Pflegereform ist notwendig geworden, um allen pflegebedürftigen Menschen zukünftig einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen. Ab dem 01.01.2017 rücken neben den körperlichen Beeinträchtigungen verstärkt die kognitiven oder psychischen Einschränkungen sowie gesundheitliche Belastungen in den Vordergrund der Begutachtung.
Mit der Reform werden die Pflegestufen abgeschafft, und es wird fünf Pflegegrade geben. Die Einschränkung der Selbstständigkeit wird nun in den unterschiedlichen Ausprägungen statt der benötigten Pflegezeit begutachtet.
Weiterführende Informationen sowie Antworten auf offene Fragen finden Sie unter: www.awo-pflegeberatung.de